| Unfall-was tun? | |
| Autofahrerinfo | |
| Was tun, wenn’s mal kracht? | |
| Sollten
Sie unverschuldet oder nicht aus alleinigem Verschulden in einen Unfall verwickelt werden, haben Sie Anspruch auf Ersatz Ihres Schadens. Beauftragen
Sie einen unabhängigen Kfz.-Sachverständigen, den Schaden |
|
| Wer zahlt das Gutachten? | |
| Die
Kosten des Kfz.-Sachverständigen gehören nach herrschender Recht- sprechung zum Schaden und können daher bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers geltend gemacht werden. |
|
| Unser Leistungsangebot | |
| -
Gutachten über durch einen Unfall beschädigte Kraftfahrzeuge aller
Art - Beurteilung von Wertminderung - Gutachten über Lackschäden - Gutachten bei auftretenden Differenzen zur Schadenursache - Rechnungsprüfungen |
|
| Objektiv und unparteiisch | |
| Der
freie Kfz.-Sachverständige ist unabhängig gegenüber Behörden,
Ver- sicherungen, technischen Vereinen und sonstigen Organisationen. |
|
| Wahren Sie Ihre Interessen!!! | |
| Bedenken
Sie, es gehört zu Ihren Beweisobliegenheiten, Ihrem Unfallgegner den Ihnen entstandenen Schaden nachzuweisen. Lassen Sie sich nicht Ihre Beweispflicht durch einen Vertreter Ihres Unfallgegners abnehmen. Es geht um Ihren Schaden, der Ihnen entstanden ist. Als freiberufliches und unabhängiges SV-Büro stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. |
|
| Das Team von Wichert Die Sachverständigen GmbH | |