Unfall-was tun?
 
  Autofahrerinfo
   
  Was tun, wenn’s mal kracht?
  Sollten Sie unverschuldet oder nicht aus alleinigem Verschulden in einen
Unfall verwickelt werden, haben Sie Anspruch auf Ersatz Ihres Schadens.

Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz.-Sachverständigen, den Schaden
zur Beweissicherung zu begutachten.

   
  Wer zahlt das Gutachten?
  Die Kosten des Kfz.-Sachverständigen gehören nach herrschender Recht-
sprechung zum Schaden und können daher bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers geltend gemacht werden.
   
  Unser Leistungsangebot
  - Gutachten über durch einen Unfall beschädigte Kraftfahrzeuge aller Art
- Beurteilung von Wertminderung
- Gutachten über Lackschäden
- Gutachten bei auftretenden Differenzen zur Schadenursache
- Rechnungsprüfungen
   
  Objektiv und unparteiisch
  Der freie Kfz.-Sachverständige ist unabhängig gegenüber Behörden, Ver-
sicherungen, technischen Vereinen und sonstigen Organisationen.
   
  Wahren Sie Ihre Interessen!!!
  Bedenken Sie, es gehört zu Ihren Beweisobliegenheiten, Ihrem Unfallgegner
den Ihnen entstandenen Schaden nachzuweisen. Lassen Sie sich nicht Ihre
Beweispflicht durch einen Vertreter Ihres Unfallgegners abnehmen. Es geht
um Ihren Schaden, der Ihnen entstanden ist.

Als freiberufliches und unabhängiges SV-Büro stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

   
  Das Team von Wichert Die Sachverständigen GmbH